Alle vier Jahre wählt die Kammerversammlung aus ihrer Mitte einen Vorstand, der aus mindestens 13, höchstens 17 gewählten Mitgliedern besteht. Dabei soll jeder zum Kammerbezirk gehörende Landgerichtsbezirk mit mindestens einem Mitglied im Vorstand vertreten sein. Der Vorstand wählt in der ersten Sitzung nach seiner Wahl aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten sowie das Präsidium.
Das Präsidium besteht neben der Präsidentin oder dem Präsidenten aus bis zu drei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie der Schriftführerin oder dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Es unterstützt die Arbeit der Präsidentin oder des Präsidenten.
Die Präsidentin oder der Präsident leitet den geschäftlichen Verkehr der Notarkammer und des Vorstands. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Entscheidung über Stellungnahmen zu Anträgen sowie die Entscheidungen über die Androhung, Festsetzung und Durchsetzung von Zwangsgeldern.
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Notarkammer sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Der Vorstand nimmt die Befugnisse der Notarkammer wahr und kann für besondere Aufgaben Abteilungen und Ausschüsse bilden. Die Mitglieder des Vorstands sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.
Derzeitige Vorstandsmitglieder:
- Präsident Dr. Oliver Habighorst, Frankfurt
- Vizepräsident Martin Faust, Frankfurt
- Vizepräsidentin Dr. Silvia Lennert, Frankfurt
- Vizepräsident Dr. Thomas Milde, Darmstadt
- Schriftführer Markus Gesser, Offenbach
- Schatzmeister Benjamin Schäfer, Wetzlar
- Eva-Maria Backmeister, Bad Homburg
- Dr. Regina Engelstädter, Frankfurt
- Ingrid Fornoff, Frankfurt
- Dr. Ulf Gibhardt, Frankfurt
- Hannsjörg Lindemann, Darmstadt
- Dr. Holger Poth, Wiesbaden
- Jörg Reipert, Lich
- Dr. Winfried Rohloff, Weilmünster
- Dr. Rainer Wieland, Darmstadt
- Dr. Thomas Winkelmann, Darmstadt
- Beate Wißkirchen, Hanau