Im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Dauer ihrer Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt als Notare zu gleichzeitiger Amtsausübung neben dem Beruf des Rechtsanwalts bestellt (Anwaltsnotare gem. § 3 Abs. 2 BNotO).
Die neu errichteten Notarstellen werden im Justizministerialblatt des Landes Hessen ausgeschrieben und durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main besetzt.