Notarkammer Frankfurt am Main
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Telefon 069 247453260

Zugang zum Anwaltsnotariat

!! HINWEIS !! Der "Grundlagenkurs Notarpraxis" und "Grundkurs für angehende Anwaltsnotare" sowie andere Grundkurse können bei Ihrem Antrag auf Verkürzung der Praxisausbildung NICHT berücksichtigt werden !! HINWEIS !!


Die ausgeschriebenen Stellen finden Sie im Justizministerialblatt.

Eine Übersicht, über die ausscheidenden Notarinnen und Notare in den einzelnen Amtsgerichtsbezirken im Bezirk der Notarkammer Frankfurt finden Sie hier: Download

Seit Mitte des Jahres 2011 wird für den Zugang zum Notaramt das Bestehen einer notariellen Fachprüfung vorausgesetzt (§ 6 Abs. 2 S. 1 Ziff. 3 BNotO). Die Prüfungsnote ist auch in Fällen konkurrierender Bewerbungen um eine Notarstelle von Bedeutung.

Gem. § 6 Abs. 2 S. 2 u. 3 hat der Bewerber vor der Bestellung zum Notar darüber hinaus nachzuweisen, dass er mit der notariellen Berufspraxis hinreichend vertraut ist; dieser Nachweis soll in der Regel dadurch erbracht werden, dass der Bewerber nach Bestehen der notariellen Fachprüfung 160 Stunden Praxisausbildung bei einem Notar, den die für den in Aussicht genommenen Amtsbereich zuständige Notarkammer bestimmt, durchläuft. Die Praxisausbildung kann auf bis zu 80 Stunden verkürzt werden, wenn der Bewerber vergleichbare Erfahrungen als Notarvertreter oder Notariatsverwalter oder durch die erfolgreiche Teilnahme an von den Notarkammern oder den Berufsorganisationen durchgeführten Praxislehrgängen nachweist.

Die nachfolgenden Mustertexte können Sie für Ihre Praxisausbildung verwenden (Word-Format):
1. Antrag auf Bestimmung zum Ausbildungsnotar
2. Antrag auf Verkürzung der Praxisausbildung
3. Bescheinigung Notarvertreter und Notariatsverwalter
4. Bescheinigung des Ausbildungsnotars über durchlaufene Praxisausbildung

Die Ausbildungsordnung der Notarkammer Frankfurt am Main für die Praxisausbildung künftiger Notarinnen und Notare nach § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 der Bundesnotarordnung finden Sie hier. Die Verordnung über die die Anrechnung von Zeiten nach § 6 Abs. 3 Satz 4 der Bundesnotarverordnung finden Sie hier.

Alle weiteren Informationen können im Internet auf den Seiten des Prüfungsamtes unter www.pruefungsamt-bnotk.de abgerufen werden.