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Automatisiertes Grundbuchabrufverfahren

Das "Automatisierte Abrufverfahren" nach §§ 133 ff. der GrundbuchO ermöglicht zugelassenen Teilnehmern die unmittelbare Online-Einsicht in das Elektronische Grundbuch über PC von ihren Arbeitsplätzen aus.
Die Nutzer können sich einfach, schnell und komfortabel über das Internet informieren. Die hohen Sicherheitsstandards werden durch die neu entwickelte Sicherheitsarchitektur beibehalten. Die vorgesehene komplexe Sicherheitsarchitektur sieht u.a. ein Zulassungsverfahren für die Nutzer einschließlich der Vergabe von Kennungen und Kennwörtern vor, die in regelmäßigen Abständen geändert werden müssen. Die Kommunikation zwischen berechtigtem Nutzer und dem Grundbuchserver erfolgt verschlüsselt; zudem wird jeder Zugriff protokolliert. Die Grundbuchdaten sind damit gegen einen missbräuchlichen Zugriff geschützt.

Alle neuen Interessenten müssen
 
a) zunächst ein Antragsverfahren durchlaufen;
b) sich überlegen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Büro Zugriff erhalten sollen. Diese sind dem OLG dann mitzuteilen. Das Abrufverfahren ist insofern nicht mehr auf einen PC bezogen, sondern eben personengebunden.
 

 c)

Zugriffsberechtigte Personen aus dem Büro werden zum Abrufverfahren zugelassen                und
 
d) erhalten einen Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen sowie
Mitteilung über freigeschalteten Link zur Anwendung des Abrufverfahrens über das Hessenportal.
 
e) Erst über den mitgeteilten Link, also erst nach erfolgreichem Durchlaufen des Antragsverfahren, können Notarinnen und Notare bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das automatisierte Abrufverfahren zugreifen.
 

Weitere Informationen finden Sie hier:

a) Allgemeine Informationen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sowie Kostenaufstellung
 
b) - Antragsformulare für Grundbucheinsicht in Hessen

- Informationen und Antragsformulare für alle weiteren Bundesländer
 

 c) Ansprechpartner zur Anwendung in Hessen

Für Fragen zum Zulassungsverfahren steht Ihnen das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Frau Kauffeld) unter der Rufnummer (069) 1367 – 2256 oder über E-Mail unter EGB-Abrufverfahren@OLG.Justiz.Hessen.de zur Verfügung.

   
    Letzte Aktualisierung: 19.01.2011